In Deutschland dürfen grundsätzlich alle Haus- und Fachärzte Cannabis als Medizin verschreiben, sofern sie über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügen. Um medizinisches Cannabis zu verschreiben, benötigen Ärzte eine spezielle Erlaubnis gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Diese Erlaubnis kann bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt werden und sie besitzt in der Regel auch jeder Haus- oder Facharzt da er ansonsten keinerlei Betäubungsmittel (Opiate etc.) verordnen dürfte.
Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen können medizinisches Cannabis verschreiben, darunter Allgemeinmediziner, Fachärzte für Schmerztherapie, Neurologen, Onkologen und andere spezialisierte Ärzte.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Ärzte mit dieser Zusatzqualifikation medizinisches Cannabis verschreiben möchten oder können. Einige Ärzte können aufgrund ihrer eigenen Überzeugungen oder mangelnder Erfahrung mit dem Thema möglicherweise keine Verschreibungen ausstellen.
Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis besteht nur dann, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1.Es steht keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethode zur Verfügung oder im Einzelfall ist es nach Einschätzung des Arztes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Nebenwirkungen und des Gesundheitszustandes des Patienten nicht möglich, diese anzuwenden.
2.Es besteht eine realistische Chance auf eine spürbare positive Wirkung auf den Verlauf der Krankheit oder auf schwerwiegende Symptome.
Rechtsgrundlage: § 31 Absatz 6 SGB V